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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
![]() Rathaus & Gemeinderat
Bürgerbüro-NewsZustimmungserklärungDiese benötigen Sie für Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass bei Minderjährigen. Informationen zum neuen PersonalausweisAm 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Die alten Ausweise behalten jedoch Ihre Gültigkeit. Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie ein biometrisches Foto, sowie einen vorhandenen Ausweis (bei Erstausstellung eine Geburtsurkunde). Auf Wunsch können Sie als weiteres freiwilliges Sicherheitsmerkmal Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im neuen Personalausweis speichern lassen. Der neue Personalausweis verfügt über elektronische Funktionen (eID), die Sie auf Wunsch ein- oder ausschalten lassen können (unter 16 Jahren ist die eID-Funktion nicht möglich). Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises wird ab dem 01. November 2010 nicht mehr gebührenfrei sein. Weitere Gebühren sind zu entrichten für:
Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.personalausweisportal.de oder im Bürgerbüro unter 07457 9393-13. elektronische LohnsteuerkarteEinführung der elektronischen Lohnsteuerkarte In diesem Jahr erhalten Sie erstmals keine Lohnsteuerkarten für das kommende Jahr. Diese wird durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) ersetzt, die so genannte „elektronische Lohnsteuerkarte“. Übergangsweise wird die Papierlohnsteuerkarte von 2010 auch in 2011 gültig sein. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei der Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder ergeben, sind Sie verpflichtet die Eintragungen beim Finanzamt anpassen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzungen dafür aber nicht mehr gegeben sind. Für alle Eintragungen ist ab Dezember 2010 das Finanzamt Böblingen zuständig. Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt Böblingen stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Ab dem Jahr 2012 werden die Daten vom Finanzamt Ihrem Arbeitgeber elektronisch bereitgestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter www.elster.de. |