Gemeinde Bondorf

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Steuern & Gebühren

Übersicht der Steuern und Gebührensätze

Nachfolgend finden Sie die Grund-, Gewerbe, Hunde- und Vergnügungssteuer, die Kindergartengebühren, die Benutzungsgebühren für die verlässliche Grundschule, die Benutzungsgebühren für die Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule, sowie die Friedhof- und Bestattungsgebühren der Gemeinde Bondorf.

Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer - Wasser & Abwasser

Grund- & Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft)

320 v. H. 

Hebesatz Grundsteuer B

320 v. H.

Hebesatz Gewerbesteuer

340 v. H.

Hundesteuer

1. Hund jährlich

108,00 Euro

jeder weitere Hund jährlich

216,00 Euro

Zwingersteuer jährlich

324,00 Euro

Vergnügungssteuer

Geräte mit Gewinnmöglichkeit

10 v.H. der der elektronisch gezählten Bruttokasse

Wasser & Abwasser

Wasserzins

1,80 Euro/m³ + 7% Mwst.

Schmutzwasser

2,03 Euro/m³

Niederschlagswasser

0,52 m²

Kindergartengebühren

Die Benutzungsgebühren im Kindergarten (Elternbeiträge) werden entsprechend des sog. "Landesrichtsatzes" mit einer Sozialstaffelung nach der Anzahl der Kinder einer Familie unter 18 Jahren erhoben. Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so wird der jeweilige Betrag je Kind erhoben.

Für die Betreuungsform mit Regelöffnungszeit und erweiterter Regelöffnungszeit gelten folgende Beträge

für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind

99,00 Euro

für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern

76,00 Euro

für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern

50,00 Euro

für 1 Kind aus einer Familie mit 4 u. mehr Kindern

16,00 Euro

Bei der Betreuungsform "Zusammenhängende Öffnungszeit" wird zu diesen Sätzen ein Zuschlag in Höhe von 25 % erhoben.  Für Halbtagesgruppen gelten 55 % der o.g. Sätze.

Gruppe mit zusammenhängenden Öffnungszeiten 
(+25 % vom Regelbeitrag) Modell D,E

für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind

124,00 €

für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern

95,00 €

für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern

63,00 €

für 1 Kind aus einer Familie mit 4 Kindern

20,00 €

Für die Betreuungsform mit Ganztagesbetreuung und die Betreuungsform mit Auswahl zwischen Ganztagesbetreuung im Wechsel zwischen zusammenhängender Öffnungszeit, erweiterter Regelöffnungszeit und Ganztagesbetreuung werden folgende monatliche Gebühren erhoben:

Kindergartengebührenmodelle für Ganztagesbetreuung (Gebühren je Kind) 

Gebühren je Kind 
In einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren

Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit

0

1

2

3

4

Anzahl Tage ganztags

5

230,00 €

 

 

 

 

4

 

211,00 €

 

 

 

3

 

 

192,00 €

 

 

2

 

 

 

173,00 €

 

1

 

 

 

 

154,00 €

Summe mit Essen

296,00 €

264,00 €

232,00 €

200,00 €

168,00 €

Gebühren je Kind
In einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren

Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit

0

1

2

3

4

Anzahl Tage ganztags

5

225,00 €

 

 

 

 

4

 

206,00 €

 

 

 

3

 

 

182,00 €

 

 

2

 

 

 

158,00 €

 

1

 

 

 

 

134,00 €

Summe mit Essen

291,00 €

259,00 €

222,00 €

185,00 €

148,00 €

Gebühren je Kind
In einem Haushalt mit drei Kindern unter 18 Jahren

Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit

0

1

2

3

4

Anzahl Tage ganztags

5

220,00 €

 

 

 

 

4

 

201,00 €

 

 

 

3

 

 

172,00 €

 

 

2

 

 

 

143,00 €

 

1

 

 

 

 

118,00 €

Summe mit Essen

286,00 €

254,00 €

212,00 €

170,00 €

132,00 €

Gebühren je Kind
In einem Haushalt mit vier Kindern unter 18 Jahren

Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit

0

1

2

3

4

Anzahl Tage ganztags

5

210,00 €

 

 

 

 

4

 

194,00 €

 

 

 

3

 

 

158,00 €

 

 

2

 

 

 

122,00 €

 

1

 

 

 

 

86,00 €

Summe mit Essen

276,00 €

247,00 €

198,00 €

149,00 €

100,00 €

Pauschalbeträge für Mittagstisch

Tage je Woche

Essen

5

4

3

2

1

Kind

pro Monat

66,00 €

53,00 €

40,00 €

27,00 €

14,00 €

Gebührenmodel für Kindergrippe ab 01.09.2012              

Gebühren je Kind

Anzahl Tage

1

2

3

4

5

95,00 €

170,00 €

245,00 €

320,00 €

395,00 €

Altersgemischte Gruppe

76,00 €

136,00 €

196,00 €

256,00 €

315,00 €

Benutzungsgebühren für die „Verlässliche Grundschule“

Die Gebühren für die Betreuung in der "Verlässlichen Grundschule" bemessen sich ähnlich wie die Kindergartengebühren nach der Anzahl der Kinder einer Familie unter 18 Jahren (Sozialstaffelung). Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig diese Einrichtung, so wird der jeweilige Betrag je Kind und Woche erhoben:

5 Tage

4 Tage

3 Tage

2 Tage

1 Tag

1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind
unter 18 Jahren

50,00 Euro

40,00 Euro

30,00 Euro

20,00 Euro

10,00 Euro

1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

35,00 Euro

28,00 Euro

21,00 Euro

14,00 Euro

7,00 Euro

1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

25,00 Euro

20,00 Euro

15,00 Euro

10,00 Euro

5,00 Euro

1 Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern u. 18 Jahren

20,00 Euro

16,00 Euro

12,00 Euro

8,00 Euro

4,00 Euro

Benutzungsgebühren für die Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule
Diese Gebühren werden entsprechend der Inanspruchnahme in Tagen je Woche erhoben und betragen bei:

ohne Mittagessen

mit Mittagessen

bei 4 Nachmittagen

56,00 Euro

108,00 Euro

bei 3 Nachmittagen

42,00 Euro

81,00 Euro

bei 2 Nachmittagen

28,00 Euro

54,00 Euro

bei 1 Nachmittag

14,00 Euro

27,00 Euro

Friedhof & Bestattung

Nachstehend die Übersicht der Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Benutzungsgebühren und Grabeinfassungsgebühren.

Verwaltungsgebühren

Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals

20,00 Euro

Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern im Einzelfall

20,00  Euro

Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern Dauerzulassung

200,00 Euro

Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen

20,00 Euro

Bestattungsgebühren

Reihengrab

495,00 Euro

Einzelwahlgrab

495,00 Euro

Erstbestattung Wahlgrab doppelbreit

495,00 Euro

Zweitbestattung Wahlgrab doppelbreit

795,00 Euro

Urnengrab Erde

295,00 Euro

Urnengrab Nische

245,00 Euro

Kindergrab

295,00 Euro

Grab bei Tot- und Fehlgeburten

145,00 Euro

Grabnutzungsgebühren

Einzelgrab/Einzelwahlgrab

1.170,00 Euro

Wahlgrab doppelbreit

2.570,00 Euro

Wahlgrab doppeltief*

2.100,00 Euro

Urnenwahlgrab Erde

480,00 Euro

Urnenwahlgrab Nische

1.055,00 Euro

Kindergrab

405,00 Euro

Grab für Tot- und Fehlgeburten

405,00 Euro

*Angebot musste mangels freier Flächen im Jahr 2007 eingestellt werden; vgl. GR-Beschluss v. 15.11.2007

Benutzungsgebühren 

Aussegnungshalle

225,00 Euro

Aufbahrungsraum

175,00 Euro

Aufbahrungsraum bis 5 Std.

70,00 Euro

Grabeinfassungsgebühren

Reihengräger/Einzelwahlgrab

450,00 Euro

Wahlgrab doppelbreit

990,00 Euro

Urnenwahlgrab/Erde

200,00 Euro