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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
![]() Rathaus & Gemeinderat
DienstleistungenRente wegen Erwerbsminderung beantragenSie können eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, wenn Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind. Voll oder teilweise erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie
Achtung: Eine Behinderung allein reicht für einen Rentenanspruch nicht aus. Es muss eine tatsächliche Erwerbsminderung vorliegen. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben haben. Tipp: Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 60. Geburtstag eintritt, wird zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzugezählt. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 60. Geburtstag gearbeitet hätten. Damit haben Sie bei weniger zurückgelegten Versicherungsjahren keinen Nachteil. Die Rente kann in zwei Formen gewährt werden, abhängig von der ärztlichen Untersuchung zur Leistungsfähigkeit:
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden 10,8 Prozent abgezogen (Abschlag), wenn Sie die Rente erhalten, bevor Sie 60 Jahre alt sind. Der Abschlag vermindert sich mit jedem Monat, mit dem Sie die Rente später in Anspruch nehmen. Er entfällt regelmäßig bei einem Rentenbeginn in dem Monat, in dem Sie 63 Jahre alt werden. Befristung der Rente
Generelle Zuständigkeit:der zuständige Rentenversicherungsträger Voraussetzungen:Allgemeine Voraussetzung ist: Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt. Renten wegen Erwerbsminderung können Versicherte erhalten, die
Behinderte Menschen haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
Andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht gefordert. Somit können auch bereits frühzeitig voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen allein mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch erwerben, auch wenn sie keine Pflichtbeiträge geleistet haben. Hinweis: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann z.B. auch aufgrund eines während des Bundesfreiwilligendienstes erlittenen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig waren, genügt für die Anspruchsberechtigung bereits ein Pflichtbeitrag zur Versicherung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen einer Schädigung während des früheren Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist. Tipp: Nähere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung. Unterlagen:
Ablauf:Die Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie beantragen. Sie können Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen oder aufnehmen lassen. Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag persönlich stellen, können Sie sich gleichzeitig zum Thema Rente beraten lassen. Die Antragsformulare liegen bei allen zuständigen Stellen für Sie bereit. Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen. Folgende Stellen sind Ihnen beim Ausfüllen behilflich:
Dieser Service ist kostenlos. Sie können den ausgefüllten Antrag auch bei diesen Stellen oder bei allen anderen Leistungsträgern (z.B. den gesetzlichen Krankenkassen, Agenturen für Arbeit, Sozialhilfeträger) abgeben. Wird Ihr Antrag anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto. Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter. Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente am Ende des Kalendermonats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie wird am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Kosten:keine Frist:
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Sonstiges:Zur Rente wegen Erwerbsminderung dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen. Informationen zum Thema finden Sie im Lebenslagentext Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte. Hinweis: Es ist empfehlenswert, sich vor einer Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger über die Hinzuverdienstgrenzen zu informieren. Formulare:Rechtsgrundlage:§ 43 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Rente wegen Erwerbsminderung) Zuständige Behörden: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Außenstelle im Zentrum Sprechzeiten: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe Sprechzeiten: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Esslingen/Göppingen Sprechzeiten: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Sitz Stuttgart Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:Service-BWDas Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage |