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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
![]() Rathaus & Gemeinderat
DienstleistungenEhrenpatenschaft durch den BundespräsidentenDer Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes Voraussetzungen:
Hinweis: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Unterlagen:
Ablauf:Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft ist bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung zu stellen. Die Kommunalverwaltung prüft im Zuge der Antragstellung die Lebensverhältnisse der Familie und leitet den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter. Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes zur Verfügung. Frist:Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu stellen. Formulare:Zuständige Personen: Lisa Stopper Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:Service-BWDas Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage |