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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
![]() Rathaus & Gemeinderat
DienstleistungenEinbürgerung des Ehegatten eines DeutschenEine Einbürgerung für den Ehemann einer Deutschen oder die Ehefrau eines Deutschen kommt in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht. Diese "Ermessenseinbürgerung" können Sie beantragen, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit Einbürgerungsanspruch oder für eine Miteinbürgerung erfüllen. Die Einbürgerungsmöglichkeiten für Verheiratete gelten auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Generelle Zuständigkeit:die Einbürgerungsbehörde Einbürgerungsbehörde ist,
Voraussetzungen:Voraussetzungen für die Einbürgerung sind:
Hinweis: Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung müssen Sie nicht nachweisen, wenn Sie die Voraussetzungen
nicht erfüllen können. Unterlagen:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Ablauf:Sie müssen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde. Hinweis: Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Die Einbürgerungsbehörde führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Sie beteiligt
Hinweis: Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet sie dessen Abschluss ab. Bei einer Einbürgerung ohne Anspruch entscheidet die Einbürgerungsbehörde nach Ermessen. Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen bis auf eine notwendige Aufgabe aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, erhalten Sie eine befristete Einbürgerungszusicherung. Sie müssen dann die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen. Sobald Sie diese nachweisen, händigt Ihnen die zuständige Stelle die Einbürgerungsurkunde aus. Kosten:
Hinweis: Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, verringert sich die Gebühr. Zusätzliche Kosten können für die Vorlage von Personenstandsurkunden oder Nachweisen von staatsbürgerlichen Kenntnissen beziehungsweise Sprachkenntnissen und durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Landratsamt Böblingen Verwandte Lebenslagen:Service-BWDas Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage |