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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
![]() Rathaus & Gemeinderat
DienstleistungenErziehungsberatung in Anspruch nehmenZwischen Ihnen und Ihren Kindern kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten? Oder haben Sie das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen? Dann können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen. Diese bieten sowohl Jugendämter als auch Erziehungsberatungsstellen an. Sie soll helfen,
Generelle Zuständigkeit:
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Unterlagen:Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie das Jugendamt über erforderliche Unterlagen und Nachweise. Ablauf:Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim zuständigen Jugendamt oder bei einer Erziehungsberatungsstelle - möglicherweise gemeinsam mit Ihrem Kind. Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen (z.B. Erziehungsbeistand, Erziehung in einer Tagesgruppe, sozialpädagogische Familienhilfe) nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Kosten:Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten. Rechtsgrundlage:§ 28 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Erziehungsberatung) Zuständige Behörden: Jugend und Bildung () Landratsamt Böblingen Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:Service-BWDas Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage |