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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
![]() Rathaus & Gemeinderat
DienstleistungenMofaprüfbescheinigung beantragenSie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die theoretische Mofaprüfung bestanden haben. Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Führen eines Mofas immer dabei haben. Generelle Zuständigkeit:
Voraussetzungen:Um ein Mofa zu führen, müssen Sie
Ausnahme: Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (gleich welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden ist, benötigt zum Mofafahren weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung. Unterlagen:Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule Ablauf:Sie können die Erteilung der Mofaprüfbescheinigung bei Ihrer Fahrschule beantragen. Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung erhalten Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung. Für die Zulassung zur theoretischen Mofaprüfung müssen Sie Ihre Ausbildungsbescheinigung bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH vorlegen. Nach bestandener Prüfung stellt Ihnen diese die Mofaprüfbescheinigung aus. Kosten:je nach Fahrschule: zwischen 70 und 90 Euro Rechtsgrundlage:§ 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas) Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:Service-BWDas Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage |