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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
![]() Rathaus & Gemeinderat
DienstleistungenHilfe bei Schwangerschaft und MutterschaftHilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII) kann Ihnen zustehen, wenn Sie
Hinweis: Unter diesen Umständen kann Ihnen auch eine Hilfe zum Lebensunterhalt zustehen. Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihr Familieneinkommen und sonstiges Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, haben Sie statt der Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Auch Schwangere und Mütter, die ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erziehen, sind nach diesem Gesetz grundsätzlich erwerbsfähig - ihnen kann jedoch für diesen Zeitraum keine Arbeit zugemutet werden. Besteht kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), können Sie während Ihrer Schwangerschaft und in der ersten Zeit danach möglicherweise Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII) erhalten. Diese Hilfe umfasst - wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung -
Der Anspruch entsteht, sobald die zuständige Stelle von Ihrer Notsituation Kenntnis erlangt. Bei der Wahl des Arztes oder der stationären Einrichtung sind Sie in Ihrer Entscheidung frei. Generelle Zuständigkeit:das Sozialamt Sozialamt ist,
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen. Voraussetzungen:
Unterlagen:
Ablauf:Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft" stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen. Sonstiges:Erhalten Sie als Schwangere keine (ausreichenden) gesetzlichen Leistungen, können Sie sich bis zur 20. Schwangerschaftswoche auch an die "Bundesstiftung Mutter und Kind" wenden. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Agentur für Arbeit Stuttgart Beistandschaften im Kreisjugendamt Böblingen () Geschäftsstelle Herrenberg () Sprechzeiten: Landratsamt Böblingen Soziale Hilfen () Verwandte Themen:Service-BWDas Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage |