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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
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LebenslagenNachweis der Geeignetheit - Ort für Spielgeräte Wenn Sie Spielgeräte gewerblich aufstellen möchten, benötigen Sie einen Nachweis, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist. Nähere Informationen erhalten Sie im Reiter "Verfahren". Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen. Verwandte Verfahren:Service-BWDas Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage |