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Gemeinde Bondorf
Hindenburgstraße 33 71149 Bondorf Tel.: 07457 9393-0 Fax: 07457 8087 gemeinde@bondorf.de
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LebenslagenUnbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele - BKA Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts für die gewerbliche Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit (für das stehende Gewerbe) zu erhalten, erfahren Sie im Reiter "Verfahren". Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen. Verwandte Verfahren:Service-BWDas Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage |