Richtlinien zur Vereinsförderung der Gemeinde Bondorf

 

Die Bondorfer Vereine übernehmen im Gemeindegefüge wichtige soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und sonstige Aufgaben und sind damit ein wesentlicher Baustein eines intakten und lebendigen Gemeinwesens. Sie fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl, erweitern das Freizeitangebot und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer guten Lebensqualität in Bondorf.

Die Vereinsarbeit erfolgt zu einem Großteil durch ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeinde Bondorf leistet durch die jährliche Vereinsförderung einen Beitrag zum Erhalt und zum weiteren Aufbau eines lebendigen Vereinslebens zum Wohle der Bondorfer Bürgerinnen und Bürger.

Die Vereinsförderung ist als ein System gegenseitiger Wertschätzung zu verstehen. Die Vereine leisten bereits hervorragende Jugendarbeit, die aufgrund ihres breiten Angebotes für Jugendliche bis ins Erwachsenenalter interessant bleibt und gut genutzt wird. Auch um diesen Standard zu erhalten und um die besonderen Aufgaben und Verdienste zu würdigen, ist die Jugendförderung ein Schwerpunkt der Bondorfer Vereinsförderung.

Um die gegebene und wünschenswerte Vielfalt des Vereinslebens in der Gemeinde zu erhalten, ist es notwendig, die Vereine weiterhin so zu unterstützen, dass sie ihren für das Leben in der Gemeinde so wichtigen Aufgaben gerecht werden können. Dies kann nicht allein durch finanzielle Zuschüsse geschehen, sondern auch durch die Überlassung von Räumen und Anlagen für den laufenden Vereinsbetrieb sowie durch ideelle und finanzielle Unterstützung des Vereinslebens. Dadurch soll es den Vereinen insgesamt ermöglicht werden, sich selbst durch geeignete Initiativen eine gute, dauerhafte Existenz zu schaffen und zu erhalten.

Seit dem Jahr 1991 bestehen die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Bondorf. Die Höhe der Zuschüsse wurde mehrfach angepasst. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der Inflation in den vergangenen Jahren werden die Vereinsförderrichtlinien fortgeschrieben. Hierbei wird die seit Jahrzehnten bestehende Systematik beibehalten, gleichzeitig werden die Regelförderungsbeträge gebündelt.

Die ab dem 01.01.2024 neu gültigen Vereinsförderrichtlinien, die Anträge zur Investions- und Jugendförderung finden Sie untenstehend als PDF-Dateien zum Download.

Vereinsförderrichtlinien (Stand 07/2023)
Antrag Investitionsförderung
Antrag Jugendförderung