Baureifes Land sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise erschlossen sind, die in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist.
Bei Fragen zu nicht erfassten oder künftigen Bodenrichtwerten oder zur Erstellung z.B. von Verkehrswertgutachten können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter Telefon 07032 924-286 oder per E-Mail an: gutachterausschuss(@)herrenberg.de wenden. Hilfreiche Informationen, wie Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte, gibt es auch auf der Homepage der Stadt Herrenberg unter: www.herrenberg.de/guagäu.
Informationen zu den Bodenrichtwerten können Sie auch über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) abrufen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu für die Gemeinde Bondorf am 23.06.2022 beschlossen. Sie wurden aus den Kaufpreisen unbebauter und bebauter Grundstücke, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gehandelt wurden, sowie nach Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt ermittelt.
Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2022 Bondorf - Gemarkung gesamt
Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2022 Bondorf - Ortskern
Erläuterungen und Fachinformationen zu den Bodenrichtwertkarten des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu zum Stichtag 01.01.2022
Seit 1.7.2022 gibt es einen separaten Link für die Bodenrichtwerte die als Basis für die Grundsteuer B gelten und künftig alle 7 Jahre aktualisiert werden. Den Link hierzu finden Sie hier.
Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Fläche) finden Sie den Link hier.