Nachfolgend finden Sie die Grund-, Gewerbe, Hunde- und Vergnügungssteuer, die Kindergartengebühren, die Benutzungsgebühren für die verlässliche Grundschule, die Benutzungsgebühren für die Nachmittagsbetreuung am Schulzentrum Bondorf, sowie die Friedhof- und Bestattungsgebühren der Gemeinde Bondorf.
Hier finden Sie das SEPA-Basislastschriftmandat (Einzugsermächtigung).
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer.
Die Grundsteuerreform
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jezt beginnt die Umsetzung. Dafür wird die Mithilfe der Grundstückseigentümer benötigt. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht in einer sogenannten "Feststellungserklärung". Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.
Einen Infoflyer dazu finden Sie hier.
Ein Erklärvideo zur Grundsteuerreform finden Sie hier.
Ab 1.7.2022 gibt es einen separaten Link für die Bodenrichtwerte die als Basis für die Grundsteuer gelten und künftig alle 7 Jahre aktualisiert werden. Den Link hierzu finden Sie hier.