Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Gebühr bei Regelbetreuung, verlängerte Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird die Gebühr auf Antrag ab dem Antragsmonat neu festgesetzt.
Hier finden Sie die Höhe der Gebührensätze im Einzelnen.