Gemeinde Bondorf

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Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Das Landgericht Stuttgart hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023 zum 31.12.2023 abläuft.
Die Gemeinde Bondorf wurde gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) dazu aufgefordert, dem Amtsgericht Böblingen eine Vorschlagsliste mit Schöffen vorzulegen.
Insgesamt muss die Gemeinde 4 Personen vorschlagen, die in Bondorf wohnhaft sind.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffen bei Gerichtsverfahren mitwirken wollen, können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben.

Sollten Sie Interesse haben, so finden Sie das Bewerbungsformular hier. Alternativ können Sie das Formular auch beim Bürgermeisteramt, Zimmer 5 abholen.

Nach § 33 und 34 GVG sollen Schöffen bei Beginn der Amtsperiode, das heißt am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie im Internet unter www.schoeffen-bw.de oder www.justiz-bw.de.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit den oben genannten Angaben bis spätestens 19.04.2023 schriftlich beim Bürgermeisteramt, Hindenburgstr. 33, 71149 Bondorf bewerben.

Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Die endgültige Wahl zum Schöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Böblingen.

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