Bürgerbeteiligung zur geplanten Sanierung Ergenzinger Straße mit verkehrlichen Maßnahmen / Gemeindeentwicklungskonzept „Bondorf 2030“

Die Ergenzinger Straße zwischen Kreisverkehr und Bahnbrücke befindet sich als Kreisstraße (K 1078) in der Straßenbaulast des Landkreises.
Der Landkreis plant für das Jahr 2018 eine Deckensanierung auf der gesamten Länge dieser Straße.

Die Gemeindeverwaltung hat hierzu einen Planungsentwurf in Auftrag gegeben – ausgehend von Anregungen aus den Gemeindeentwicklungskonzept „Bondorf 2030“ – um aufzuzeigen, wie die Straße verkehrlich optimiert werden könnte.

In der Gemeinderatssitzung am 16.02.2017 wurde der städtebauliche Entwurf des Ingenieurbüros öffentlich vorgestellt.

Vor allem folgende Änderungsvorschläge wurden dabei vorgetragen:

1.   
Der Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Oberer Hauser Weg / Zufahrt zur Tankstelle könnte mit einem Mini-Kreisel mit überfahrbarer Mittelinsel für Bus/Lkw ausgestattet werden, was die dortigen Verkehrsströme entzerren würde. Östlich davon könnte eine Überquerungshilfe für Fußgänger in die Fahrbahn eingebaut, die nördlich davon gelegene Fläche umgestaltet werden.

2.   
Die Bushaltestelle auf der Nordseite könnte auf den Bereich östlich der Sudetenstraße verlegt werden, wo entsprechende Flächen vorhanden sind. Beide Bushaltestellen auf der Nord- und Südseite könnten optisch entsprechend aufgewertet werden. An der Einmündung Leimengrubenweg wäre eine zusätzliche Überquerungshilfe realisierbar.

3.  
Im Bereich der Gebäude Ergenzinger Straße 54 und 58 wären auf der Nordseite der Straße 2 x 3 Stellplätze als Längsparker vorstellbar.

4.
Zwischen den Einmündungen Gartenstraße und Lammgasse wären ebenfalls auf der Nordseite 4 x 2 Längsparker realisierbar. Zwischen den Einmündungen Lammgasse und Hochwiesenstraße ist dies nicht möglich, da die Straße dort zu schmal ist und dann kein Begegnungsverkehr mehr möglich ist. Allerdings kann im Bereich der vorhandenen Fußgängerampel die Einmündung der Hochwiesenstraße optisch aufgewertet werden.

5.   
An den bestehenden Bushaltestellen östlich der Hochwiesenstraße ist eine Verbesserung nicht möglich, da dort ebenfalls der Platz dazu fehlt, auch der Einbau einer Überquerungshilfe scheitert an Platzmangel.

6.   
Letztendlich könnte am Kreisverkehr Wetteplatz eine weitere Verbesserung geschaffen werden. Zum einen wäre durch eine Umgestaltung im Gehwegbe-reich eine Überquerungshilfe für Fußgänger zwischen den Gebäuden Wolfen-hauser Straße 2 und Ergenzinger Straße 2 möglich, mittels einer Schleppkurve muss jedoch noch nachgewiesen werden, ob dies verkehrlich funktioniert. Westlich des Kreisverkehrs ist dies sowohl aus verkehrlichen Gründen als auch aus Platzgründen wohl nicht realisierbar. Zum anderen könnte durch eine Bevorrechtigung der aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Linksabbieger in Richtung Wolfenhauser Straße eine Verbesserung des Verkehrsflusses im gesamten Kreisverkehrsplatz erreicht werden. Außerdem kann der Kreisver-kehrsplatz durch Gestaltungselemente optisch aufgewertet werden – als wichtiges Entree zur Ortsmitte.

Gerne möchten wir auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligen, um Ihre Ideen und Anregungen zur Planung einzubringen.
Bis zum 24.03.2017 können Sie formlos Anregungen und Kritik zur Planung an die Gemeindeverwaltung richten.

Wir werden diese dann gebündelt in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen dem Gemeinderat präsentieren.

Bisher handelt es sich bei der Planung noch um ein Entwurfsstadium, zu dem noch keine Detailkosten vorliegen.

Ob bzw. welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden, muss deshalb der Gemeinderat im Laufe des Jahres 2017 noch entscheiden.

Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, zum einen die trennende Wirkung der Ergenzinger Straße zwischen Bondorf Süd und der Ortsmitte zu verringern, zum anderen dem fließenden und dem ruhenden Verkehr, aber auch den Fußgängern so gut es geht bei der Optimierung der Planung zu entsprechen.

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.


Ihre Gemeindeverwaltung Bondorf