Gemeinde Bondorf

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Informationen

Der Friedhof von Bondorf befindet sich hinter dem Rathaus. Die Aussegnungshalle wurde im Jahr 1972 errichtet und im Jahr 2001 umgebaut und erweitert, so dass mittlerweile 150 Personen darin Platz finden.

Ansprechpartner:
Frau Kathrin Lohmüller, Tel.: 07457 9393-26

Die Lage des Friedhofes im Ortsplan der Gemeinde Bondorf
Die Lage der Aussegnungshalle im Ortsplan der Gemeinde Bondorf

Friedhofs- und Bestattungswesen

Information über die Bestattungsformen

Auf dem Bondorfer Friedhof werden folgende Grabstätten zur Verfügung gestellt:
 

  • Reihengräber für Erdbestattung,
  • Rasenreihengräber für Erdbestattung,
  • Wahlgräber für Erdbestattung,
  • Urnenwahlgräber für Erdbestattung, Bestattung in einer Urnennische oder in Form eines Urnen-  Baumgrabes


Reihengrab für Erdbestattungen
Die Gebühren für die Bestattung eines Erwachsenen in einem Reihengrab für Erdbestattungen betragen 2.815,00 €; darin sind die Bestattungs-, die Grabnutzungsgebühren und die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle und des Aufbahrungsraums sowie für die Grabeinfassung berücksichtigt.

Rasenreihengrab für Erdbestattungen
Die Gebühren für die Bestattung eines Erwachsenen in einem Rasenreihengrab für Erdbe-stattungen betragen 4.200,00 €; darin enthalten sind ebenfalls die Bestattungs-, die Grabnutzungsgebühren und die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle und des Aufbahrungsraums, die Gebühr für die Wegeplatten sowie die Pflegegebühr für die gesamte Nutzungsdauer von 25 Jahren berücksichtigt.

Erstbestattung in einem doppelbreiten Wahlgrab
Für die Erstbestattung in einem doppelbreiten Wahlgrab (Doppelwahlgrab) fallen Gebühren in Höhe von 4.285,00 € an. Auch hier sind die Bestattungs-, die Grabnutzungsgebühren, die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle und des Aufbahrungsraums sowie für die Grabeinfassung berücksichtigt.
Bei der Zweitbelegung entfallen die Gebühren für die bereits vorhandene Grabeinfassung. Ferner wird die Grabnutzungsgebühr nur anteilig zur Zahlung fällig.

Erstbestattung in einem Urnenwahlgrab Erde
Die Gebühren für die Erstbelegung eines Urnengrabs für Erdbestattungen betragen 1.700,00 €. Die Summe umfasst die Bestattungsgebühren, die Grabnutzungsgebühren, die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle und des Aufbahrungsraums sowie die Gebühren für die  Grabeinfassung. Bei einer möglichen Zweitbelegung entfallen die Gebühren für die Grabeinfassung. Außerdem wir die Grabnutzungsgebühr anteilig berechnet.

Erstbestattung in einem Urnenwahlgrab Nische
Die Gebühr für die Erstbestattung in einer Urnennische beträgt 1.780,00 €. Die Summe umfasst die Bestattungsgebühren, die Grabnutzungsgebühren, die Gebühren für die Abdeckplatte sowie die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle und des Aufbahrungsraums. Gebühren für die Grabeinfassung fallen nicht an. Im Falle einer Zweitbelegung werden die Grabnutzungsgebühren anteilig zur Zahlung fällig.

Erstbestattung in einem Urnenwahlgrab Baum
Die Gebühr für die Erstbestattung in einem Urnenwahlgrab Baum beträgt 1.825,00 €. Die Summe umfasst die Bestattungsgebühren, die Grabnutzungsgebühren, die Gebühren für die Namenstafel (ohne Beschriftung und Montage), die Pflegegebühren sowie die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle und des Aufbahrungsraums. Gebühren für die Grabeinfassung fallen nicht an. Im Falle einer Zweitbelegung werden die Grabnut-zungsgebühren anteilig zur Zahlung fällig.

Für die Aufstellung und Veränderung eines Grabmals fallen darüber hinaus jeweils Ver-waltungsgebühren in Höhe von 20,00 € an.

Das gesamte Gebührenverzeichnis finden Sie auf unserer Homepage.
Ihre Friedhofsverwaltung
 

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