Bitte senden Sie eine E-Mail an feuer(@)bondorf.de unter Angabe Ihres Namens , einer Telefonnummer, Datum, Ort (Straße/Gewann) und Dauer des geplanten Feuers.
Diese Mail wird automatisch an die zuständigen Ansprechpartner der Gemeinde Bondorf und die Feuerwehr weitergeleitet.
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
- Das Verbrennen von Reisig und Restholz ist Waldbesitzern grundsätzlich erlaubt.
- Sie sind verpflichtet das Feuer anzumelden und haben dafür Sorge zu tragen, dass vom Feuer keine Gefahr für angrenzende Waldbestände ausgeht.
- Die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn das Feuer vollständig aus ist. Eine vorhandene Glut ist mit Wasser abzulöschen.
- In Phasen länger anhaltender Trockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr darf kein Feuer gemacht werden.
Hinweis: Das Verbrennen von Reisig und Restholz ist nicht ungefährlich. Nutzen Sie die Möglichkeit die forstlichen Abfälle durch Verrotten im eigenen Wald zu beseitigen. Von Nadelrestholz unterhalb eines Durchmessers von 5 cm geht keine Käfergefahr mehr aus. Vollkommen unbedenklich ist auch älteres, bereits trockenes Nadelholz mit abgefallener Rinde sowie alles Laubholz.
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung