Rückerstattung von Kindergartengebühren/Benutzungsgebühren

Da über das Kindergartenjahr Gruppen aufgrund von Personalmangel geschlossen werden mussten, hat die Gemeinde in Abstimmung mit dem Gemeinderat Bondorf entschlossen, jenseits der Regelung in der Satzung die Möglichkeit zu schaffen, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen die bereits bezahlten Kindergartengebühren zurückerstattet bekommen.

In §3 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen ist geregelt, dass Gebühren auch während den Ferien, sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten sind.

Da über das Kindergartenjahr Gruppen aufgrund von Personalmangel geschlossen werden mussten, hat die Gemeinde in Abstimmung mit dem Gemeinderat Bondorf entschlossen, jenseits der Regelung in der Satzung die Möglichkeit zu schaffen, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen die bereits bezahlten Kindergartengebühren zurückerstattet bekommen.

Sie können Betreuungsgebühren zurückerstattet bekommen, wenn

· aufgrund von Personalmangel die Betreuungszeiten für Ihr Kind nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Voraussetzung: Die Kindertageseinrichtung bzw. die Gruppe, die Ihr Kind besucht, war an mindestens 10 Tagen im Kindergartenjahr (15.09.-14.09.) ganztägig geschlossen.

· die Betreuungszeiten aufgrund von Personalmangel in einem ganzen Monat nicht regulär angeboten werden konnten. Dabei wird die Gebühr in Höhe der zeitlichen Differenz zwischen gebuchter Betreuungszeit und tatsächlich angebotener Betreuungszeit erstattet.

„Sonderfall“:

· wenn Personensorgeberechtigte die Kindergartengebühren vom Jobcenter oder Landratsamt bezahlt bekommen, steht diesen Organisationen die Rückerstattung der Gebühren zu.

Bitte beachten Sie, dass die Gebührenpflicht nicht entfällt, wenn ein Betreuungsplatz in einer anderen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Bondorf zur Verfügung gestellt wird.

Der entsprechende Antrag ist am Ende des Kindergartenjahres oder beim Ausscheiden des Kindes schriftlich bei der Gemeinde Bondorf einzureichen.

Den Antrag zur Rückerstattung finden Sie hier als PDF-Datei zum Download.

Antrag auf Rückerstattung der Kindergartengebühren