Gemeinde Bondorf

Seitenbereiche

Herzlich Willkommen

Seiteninhalt

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz- Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Informationen über den Datenschutz finden Sie hier:

<link file:2062 download herunterladen der datei>Info DSGVO Meldepflicht

Zustimmungserklärung

Diese benötigen Sie für Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass bei Minderjährigen.
Bitte bringen Sie die Erklärung bei Antragsstellung ausgefüllt und unterschrieben mit.

Zustimmungserklärung

Bundesmeldegesetz

Bundesmeldegesetz
Ab 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Das Bundesmeldegesetz löst die Meldegesetze der Bundesländer ab und vereinheitlicht diese für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik.

Wesentliche Neuerungen des bundeseinheitlichen Meldegesetzes sind u.a.
-    Meldepflicht zur Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb zwei Wochen
-    Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
-    Wiedereinführung der Wohnungsgeberbescheinigung

Die Mitwirkungspflicht des Vermieters/Eigentümers, gem. § 19 BMG, verpflichtet den Wohnungsgeber den Einzug oder Auszug meldepflichtiger Personen gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist zur Anmeldung/Abmeldung mitzubringen.

Formulare zur Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie im Bürgerbüro oder direkt hier auf unserer Homepage.

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist am Hauptwohnsitz  oder Nebenwohnsitz möglich.

Es informiert Sie
Ihr Bürgerbüro

Formulare zur Einkommenssteuererklärung

Die Formulare zur Einkommenssteuererklärung sind für das Vorjahr frühestens ab Anfang Februar des Folgejahres im Bürgerbüro erhältlich.

Sie können jederzeit die Formulare auch im Internet Ihres Finanzamtes erhalten:

www.fa-boeblingen.de > Service > Formulare > Einkommenssteuer

Informationen zum neuen Personalausweis

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Foto, sowie einen vorhandenen Ausweis (bei Erstausstellung eine Geburtsurkunde). Als weiteres Sicherheitsmerkmal sind Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im neuen Personalausweis gespeichert.

Der neue Personalausweis verfügt über elektronische Funktionen (eID), die Sie auf Wunsch ausschalten lassen können (unter 16 Jahren ist die eID-Funktion nicht möglich).

Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises ist seit dem 01. November 2010 nicht mehr gebührenfrei.

Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.personalausweisportal.de oder im Bürgerbüro unter 07457 9393-13.

Elektronische Lohnsteuerkarte

Seit 2011 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte mehr. Diese wird durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) ersetzt, die so genannte „elektronische Lohnsteuerkarte“.

Für alle Eintragungen und Änderungen ist seit Dezember 2010 das Finanzamt Böblingen zuständig.

Seit dem Jahr 2012 werden die Daten vom Finanzamt Ihrem Arbeitgeber elektronisch bereitgestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter www.elster.de.

Weitere Informationen

Volkshochschule