Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Foto, sowie einen vorhandenen Ausweis (bei Erstausstellung eine Geburtsurkunde). Als weiteres Sicherheitsmerkmal sind Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im neuen Personalausweis gespeichert.
Der neue Personalausweis verfügt über elektronische Funktionen (eID), die Sie auf Wunsch ausschalten lassen können (unter 16 Jahren ist die eID-Funktion nicht möglich).
Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises ist seit dem 01. November 2010 nicht mehr gebührenfrei.
Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.personalausweisportal.de oder im Bürgerbüro unter 07457 9393-13.