Aufstellung des Bebauungsplans "Am Öhlisbrunnenweg"

Öffentliche Bekanntmachung vom 04. August 2022

Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Bondorf über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Am Öhlisbrunnenweg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13a und 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf hat am 28. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 13a und 13b BauGB den Entwurf zum Bebauungsplan „Am Öhlisbrunnenweg“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) für dieses Gebiet gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

Für die Abgrenzung ist der Entwurf des Ingenieurbüros für Vermessung, Bauleitplanung und Geoinformation Gillich + Semmelmann zum Bebauungsplan “Am Öhlisbrunnenweg“ vom 15.07.2022 maßgebend.

Das Plangebiet wird im südwestlichen Bereich durch die Mötzinger Straße begrenzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 395/1 des unbeplanten Außenbereichs. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Öhlisbrunnenweg. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 413/1 des unbeplanten Außenbereichs.

Den Umfang und Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie diverse Gutachten finden Sie untenstehend als PDF-Dateien zum Download.

Die bisherige gewerbliche Nutzung auf dem Areal Öhlisbrunnenweg 17 + 19 soll aufgegeben und durch eine Wohnfolgenutzung ersetzt werden. Es handelt sich hierbei um das Grundstück der ehemaligen Firma Möbel Kußmaul. Von der Gemeinde wurde das Areal, das bisher im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, bei der jüngsten Änderung des Flächennutzungsplans mit Wohnen gekennzeichnet. Damit sollen auch bestehende Konfliktpotenziale zwischen Gewerbe und Wohnen in diesem Bereich ausgeräumt werden. Zur Abrundung der Bebauung werden zudem Grundstücke im südlichen Bereich des Gewerbeareals eingebunden, um eine einheitliche und zukunftsfähige Erschließung für diese Grundstücke zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnbauplätzen in der Gemeinde Bondorf ist es notwendig weiteren Wohnraum zu schaffen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan “Am Öhlisbrunnenweg“ bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung, jeweils mit Datum vom 15.07.2022 sowie der Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO vom 15.07.2022 werden für die Dauer vom 11.08.2022 bis 23.09.2022 im Rathaus Bondorf, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf, ausgelegt und können während der Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Normenkontrollantrag beim VGH Baden-Württemberg nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit dem Antrag nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bondorf, den 04.08.2022

Bernd Dürr
Bürgermeister

Bebauungsplanentwurf – zeichnerischer Teil – v. 15.07.2022
Bebauungsplanentwurf – Textteil – v. 15.07.2022
Begründung zum Bebauungsplan v. 15.07.2022
Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 16.03.2021 bis 23.04.2021.
Umweltanalyse, Büros LarS v. 15.07.2022
Faunistische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Prüfung v. November 2020, Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol.
Schalltechnische Untersuchung v. 04. April 2018, BS Ingenieure
Orientierende Untergrunduntersuchung v. 24.11.2020, HPC AG
Entwurfsplanung Entwässerung, Gauss Ingenieurtechnik GmbH v. 09.03.2022