Gemeinde Bondorf

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Baureifes Land sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise erschlossen sind, die in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist.

Bei Fragen zu nicht erfassten oder künftigen Bodenrichtwerten oder zur Erstellung z.B. von Verkehrswertgutachten können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter Telefon 07032 924-286 oder per E-Mail an: gutachterausschuss(@)herrenberg.de wenden. Hilfreiche Informationen, wie Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte, gibt es auch auf der Homepage der Stadt Herrenberg unter: www.herrenberg.de/guagäu.

Informationen zu den Bodenrichtwerten können Sie auch über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) abrufen.

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu für die Gemeinde Bondorf am 06.07.2023 beschlossen. Sie wurden aus den Kaufpreisen unbebauter und bebauter Grundstücke, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gehandelt wurden, sowie nach Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt ermittelt.
Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2023 Bondorf - Gemarkung gesamt
Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2023 Bondorf - Ortskern
Erläuterungen und Fachinformationen zu den Bodenrichtwertkarten des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu zum Stichtag 01.01.2023

Für die Wertfortschreibung zum steuerlichen Hauptfestellungszeitpunkt zum Stichtag 01.01.2022 gibt es eine weitere Bodenrichtwertkarte. Hierbei handelt es sich um eine Fortschreibung der im vergangenen Jahr beschlossenen Bodenrichtwertkarte, die für die Grundsteuer herangezogen wird. Hierbei werden Korrekturen und Fortschreibungen dokumentiert und rückwirkend zum Stichtag berechnet.

Bodenrichtwertkarte zum steuerlichen Hauptfeststellungszeitpunkt zum Stichtag 01.01.2022 (LGrStG vom 04.11.2020)

Seit 1.7.2022 gibt es einen separaten Link für die Bodenrichtwerte die als Basis für die Grundsteuer B gelten und künftig alle 7 Jahre aktualisiert werden. Den Link hierzu finden Sie  hier.

Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Fläche) finden Sie den Link hier.

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