Landtagswahl 2026

Die Landtagswahl findet am Sonntag, den 08.03.2026 statt.

Rund 4.400 Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, Ihre Stimmen abzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen hierzu werden Ihnen in der nächste Woche zugestellt.

Wie bei jeder Wahl wird die Stimmabgabe sowohl in einem Wahllokal als auch per Briefwahl möglich sein. Unsere Wahllokale haben dann in der Zeit vom 08.00 bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag für die Urnenwahl geöffnet. Dies sind:

Wahlbezirk 001-01 Bondorf Rathaus, Foyer im EG
Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf
- barrierefrei –


Wahlbezirk 001-02 Bondorf, Bürgerhaus mit Bücherei, Römersaal
Grabenstraße 12, 71149 Bondorf

- barrierefrei –

Wahlbezirk 001-03 Bondorf, Kindergarten Alte Herrenberger Straße II
Alte Herrenberger Straße 18/1, 71149 Bondorf
- barrierefrei –


Mit einer Stimmabgabe per Briefwahl können Sie ohne Wartezeiten Ihre Stimme bequem von zu Hause abgeben. Dies können Sie ganz einfach auf verschiedene Arten erledigen, und zwar

  • schriftlich: Bitte füllen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite vollständig aus (persönliche Unterschrift bitte nicht vergessen!) und werfen Sie das Formular in den Rathausbriefkasten ein.
  • mit den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Einfach mit dem QR-Code-Leser einscannen und schon öffnet sich die Internetfunktion, mit der die Unterlagen ohne großen Aufwand angefordert werden können.
  • direkt über den untenstehenden Link unserer Homepage. Hierzu benötigen Sie Ihre Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Der Link ist ab 26.01.2026 für Sie freigeschaltet.

Telefonisch ist eine Anforderung von Briefwahlunterlagen rechtlich nicht möglich. Sie benötigen noch weitere Informationen zur Briefwahl? Bitte wenden Sie sich telefonisch an die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros unter 07457/9393-13 oder 07457/9393-14.

Weitere Fragen rund um die Landtagswahl finden Sie auch in untenstehenden Erklärvideos in Leichter Sprache ganz einfach erklärt.

Landtagwahl 2026: Erklärfilm
Landtagswahl 2026: Wie geht die Briefwahl?
Landtagswahl 2026: Wie wählt man im Wahllokal?

Öffentliche Bekanntmachung zur Landtagswahl 2026

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht ins Wählerverzeichnis

Anforderung von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie am Wahltag, dem 08. März 2026 nicht vor Ort wählen möchten oder können, haben Sie die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.

Die Briefwahlunterlagen können entweder mit dem Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs oder bis zum 05. März 2026 ganz einfach hier bestellt werden. Hierfür wird die Wählerverzeichnisnummer benötigt, welche Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden Ihnen an die gewünschte Adresse gesendet.