Gemeindegrundstücke

Für die Angebotsabgabe ist eine detaillierte Planung nicht erforderlich, jedoch müssen folgende Punkte bei der Bebauung eingehalten werden:

• Die Grundflächenzahl von maximal 0,4
• Zahl der Vollgeschosse: maximal 2
• Die maximale Traufhöhe von 6,00 m
• Als Dachform ist ein Satteldach oder eine Sonderform des Satteldachs (Dachneigung 24° bis 48 °), ein Pultdach oder auch Flachdach (Dachneigung 0° bis 30°) möglich
• Entsprechend der Dachform ist eine maximale Firsthöhe von 6,00 m (Flachdach), 9,50 m (Pultdach) bzw. 10,00 m (Satteldach und Sonderform des Satteldachs) zulässig.
• Auf dem Grundstück ist ein Baum entsprechend der Pflanzliste im Textteil und dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu pflanzen.

Diese Bestimmungen werden durch ein Rückkaufsrecht abgesichert.

In den vertraglichen Bestimmungen wird zudem eine Bauverpflichtung geregelt. Danach ist das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen.

Maßgeblich für die Bebauungsmöglichkeiten sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Am Öschelbronner Weg“.

Der Plan- und Textteil des Bebauungsplans kann hier abgerufen werden.

Angebotsfrist und Bauplatzvergabe:

Ihr verbindliches Angebot richten Sie bitte bis zum 30.06.2026 mit diesem Formular an die unten genannte Adresse.

Auf dem Briefumschlag ist unbedingt der Hinweis „Angebot Bauplatz Flst. 300/52 – nicht vor Fristablauf öffnen“ anzubringen. Angebote per E-Mail sind nicht möglich.

Die Bauplatzvergabe erfolgt dann voraussichtlich im Juli durch den Gemeinderat der Gemeinde Bondorf. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Bauplatzes besteht nicht.

Aufwendungen der Bewerberinnen und Bewerber, welche durch die Beteiligung in diesem Angebotsverfahren entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Angebote, werden nicht erstattet.

Die Angebote sowie Rückfragen zum Verfahren bitten wir an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Bondorf, Hauptamt, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf, Frau Hätinger, Telefon: 07457/9393-15, E-Mail: simone.haetinger(@)bondorf.de.